Baby Lock Sashiko-2 Quiltmaschine Stäbchentechnik
2.198,00 €
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
Produktinformationen "Baby Lock Sashiko-2 Quiltmaschine Stäbchentechnik"
Baby Lock Sashiko – BLQK2, das verbesserte Modell
Eintauchen in die faszinierende Welt der Sashiko-Sticktechnik - mit Handstich-Optik
Bei uns erhalten Sie immer die aktuellste Version der Baby Lock Sashiko.
- Spezielles Fadengebersystem
- Stichlänge einstellbar zwischen 2 mm und 5 mm
- Großer Durchgangsraum von ca. 230 mm
- Nadel Hoch-/Tiefposition
- Besondere Nadel für echte Handstichoptik
- Robustes CB-Greifersystem
- Integriertes Zubehörfach
- Automatische Auskupplung des Spulers
- Materialdickenregler
- LED-Beleuchtung im Nähbereich
- Eingebautes Fadenmesser
- Nähfußdruckeinstellung mit Anzeige
- Fadenspuler
- Leistungsstarker Motor (120 Watt)
- 4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)
Klicken Sie hier, um zum PDF-Prospekt zu gelangen.

Die traditionelle japanische Sashiko-Technik neu erleben
Sashiko, was „Stäbchentechnik“ bedeutet, ist eine jahrtausendealte Kunstform voller zeitloser Eleganz und Kreativität.
Mit der Baby Lock Sashiko setzen Sie diese Tradition um und schaffen einzigartige Quilt- und Patchworkarbeiten mit besonderem Flair.
Die Baby Lock Sashiko imitiert den klassischen Handstich auf beeindruckende Weise – ohne steife Nylonfäden. Die Maschine näht mit nur einem Faden aus der Spule und nutzt ein cleveres Nadelsystem, das den Faden präzise verarbeitet und den Eindruck handgenähter Nähte vermittelt.
Eine großzügige Arbeitsfläche und das helle LED-Nählicht ermöglichen komfortables Arbeiten auch bei großen und dicken Projekten. Die Nähfußhöhe und der Druck sind stufenlos einstellbar, sodass sich der Stoff optimal verarbeiten lässt. Variieren Sie die Stichlänge und den Abstand zwischen 2 mm und 5 mm, um schöne Handstich-Effekte zu erzeugen.
Ein echter Hingucker sind die Nähte, die an hochwertige Maßkonfektion erinnern – perfekt für individuelle Bekleidung und kreative Textilkunst.
Die Baby Lock Sashiko ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Quilter und Nähliebhaber!
LED-Monitor
Mit der Taste neben den LED-Lampen stellen Sie die Nadelposition am Nahtende ein. Die LEDs zeigen Ihnen zudem, ob die Maschine sich in der Einfädelposition befindet. So behalten Sie jederzeit den Überblick.
Stichlängen- und Abstandsregelung
Die Stichlänge und der Abstand zwischen den Stichen sind stufenlos von 2 mm bis 5 mm verstellbar. Selbst während des Nähens können Sie die Einstellungen anpassen und so individuelle Handsticheffekte erzielen.
Innovatives Nadelsystem
Die Baby Lock Sashiko verwendet eine spezielle Nadel mit offenem Öhr, das sich beim Nähvorgang öffnet und schließt. Dieses System ermöglicht den charakteristischen Handstich-Look, indem der Faden aus der Spule bei jedem zweiten Stich aufgenommen wird.
Robustes CB-Greifersystem
Verbesserte Greiferbahn für weniger Verschmutzung und präzises Abspulen des Unterfadens – für gleichbleibend perfekte Nähte, egal ob langsam oder schnell genäht wird.
Authentisches Stichbild
Die Baby Lock Sashiko erzeugt Nähte, die wie handgenäht aussehen – ohne versteckte Nylonfäden. Passen Sie die Stichlänge und den Abstand stufenlos zwischen 2 mm und 5 mm an und schaffen Sie einzigartige Effekte.
Maschinenknopf
Der zentrale Bedienknopf der Sashiko bietet alle wichtigen Einstellungen auf einen Blick. Stellen Sie den Nähfußdruck einfach per Einstellrad ein – die Standardposition ist klar markiert. Für dickere Materialien oder Vlies können Sie den Druck und die Höhe flexibel anpassen.
Praktisches Zubehörfach
Im integrierten Fach an der linken Seite der Maschine finden Sie alle wichtigen Utensilien griffbereit verstaut.
Lieferumfang
- Pinzette
- Nadeln
- Kleiner Schraubendreher für Nadelschrauben
- Großer Schraubendreher
- Kleiner Pinsel zum Reinigen der Maschine
- Zusätzliche Nadelgleitblättchen
- Garnteller

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)
Durch Registrierung und Ausfüllen eines Fragebogens auf der Baby Lock Website erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 auf insgesamt 4 Jahre.
Anmelden
Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebedingungen - baby lock
Herstellergarantie
Die baby lock Consuendi GmbH gewährt eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Diese Garantie besteht zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer und schränkt diese nicht ein.
Garantieverlängerung auf insgesamt 4 Jahre
Für ausgewählte Modelle besteht die Möglichkeit, die Herstellergarantie um weitere 2 Jahre zu verlängern. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der Maschine innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online durch den Käufer. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung der Garantieverlängerung in Textform.
Für folgende Modelle ist eine Garantieverlängerung möglich:
- Gloria
- Ovation
- desire³
- Acclaim
- enlighten
- Victory
- enspire
- Euphoria
- BLCS / Cover Stitch
- Sashiko
- embellisher
- Primo
- Aspire
- Hagane
Geltungsbereich
Das Angebot zur Garantieverlängerung gilt für Maschinen, die durch die baby lock Consuendi GmbH in folgenden Ländern in Verkehr gebracht wurden:
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Frankreich
- Vereinigtes Königreich
- Luxemburg
- Belgien
- Niederlande
Hinweis: Für Maschinen aus anderen Ländern oder für Geräte, die nicht durch die baby lock Consuendi GmbH importiert wurden, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der freiwilligen Herstellergarantie oder der Garantieverlängerung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
baby lock
Röhrsdorfer Allee 14
09247 Chemnitz
Tel.: +49 (0)3722 40887-200
info@consuendi.com