Bernette b35 Versandrückläufer
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Produktinformationen "Bernette b35 Versandrückläufer"
Bernette 35 mechanische Nutzstich Nähmaschine – Versandrückläufer
Versandrückläufer sind Maschinen, die innerhalb der Widerrufsfrist oder aufgrund einer Annahmeverweigerung wieder an uns zurückgesendet wurden. Das bedeutet: Es handelt sich um nahezu neue Maschinen mit voller Herstellergarantie.
- 23 Nutz- und Dekostiche
- Automatisches Knopfloch
- Stichlänge bis 4,0 mm / Stichbreite bis 5,0 mm
- Einfache Bedienung über Drehknöpfe
- Zweistufiger Nähfußlifter
- CB-Greifersystem
- Halbautomatischer Einfädler
- Manueller Fadenabschneider
- Stabiler Nähfußschaft und Spulenstangen
- 7 Nähfüße inklusive
- Freiarm mit 170 mm Länge
- 4 Jahre Garantie
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Bedienungsanleitung
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Die preiswerte Nähmaschine für Einsteiger – mit 23 Stichen und 7 Nähfüßen
Die bernette 35 ist eine robuste, mechanische Nähmaschine ohne Computersteuerung – ideal für Einsteiger, die Wert auf solide Verarbeitung und einfache Bedienung legen. Über die drei Drehknöpfe lassen sich Stichbreite, Stichlänge und das gewünschte Stichmuster präzise einstellen. Auch die Fadenspannung kann während des Nähens komfortabel über ein leicht zugängliches Einstellrad reguliert werden.
Das automatische 1-Stufen-Knopfloch sorgt für perfekte Ergebnisse in kürzester Zeit. Mit insgesamt 23 Sticharten – von Nutz- bis Dekostichen – lassen sich kreative Ideen sauber und zuverlässig umsetzen.
Einfache Drehknöpfe
Die benutzerfreundliche Steuerung der bernette 35 ermöglicht eine intuitive Bedienung. Alle wichtigen Funktionen wie Stichart, Stichbreite und Stichlänge werden über leichtgängige Drehknöpfe eingestellt – ideal für schnelles Arbeiten.
Zweistufiger Nähfußlifter
Der zweistufige Nähfußlifter erlaubt das problemlose Nähen mehrerer Stofflagen. Besonders bei dicken oder wattierten Materialien bietet die hohe Durchstichkraft der bernette 35 eine saubere, präzise Stichbildung – perfekt für Jeans, Canvas oder Quilting-Projekte.
Sieben Nähfüße inklusive
Zum Lieferumfang gehören sieben Nähfüße mit stabilem Nähfußschaft. Ob Zickzack-, Satin- oder Knopflochstiche – mit dem passenden Nähfuß gelingt jedes Projekt in hervorragender Qualität.
Automatischer Knopflochschlittenfuß
Mit der bernette 35 lassen sich Knopflöcher schnell und einfach nähen – die Maschine näht alle vier Stufen automatisch, ohne dass Sie die Nadel anheben oder Einstellungen ändern müssen.
Große Zubehörbox
Der integrierte Stauraum bietet Platz für Spulen, Nähfüße, Nadeln und weiteres Zubehör. Neben einem manuellen Einfädler und Fadenabschneider erleichtert die bernette 35 das Arbeiten mit praktischen Komfortfunktionen.
Freiarm für zylindrische Nähprojekte
Durch Entfernen der Zubehörbox wird der Freiarm zugänglich – ideal zum Nähen von Ärmeln, Hosenbeinen oder Kinderkleidung. Die Metallgrundplatte sorgt für Stabilität und eine gleichmäßige Stoffführung.
4 Jahre Garantie
Nach Registrierung auf der BERNINA-Homepage erhalten Sie eine erweiterte Garantie auf insgesamt 4 Jahre.
Zubehör im Lieferumfang enthalten
- Zickzack-Nähfuß
- Säumerfuß
- Reißverschlussfuß
- Satinstichfuß
- Knopfannähfuß
- Blindstichfuß
- Knopflochschlittenfuß
- Pfeiltrenner (Knopflochöffner)
- Nadelsortiment
- 4 Spulen
- Großer und kleiner Schraubendreher
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer BERNINA oder Bernette Näh- und Stickmaschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Herstellergarantie - BERNINA / Bernette
Die BERNINA Nähmaschinen GmbH gewährt für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum auf Material- und Herstellungsfehler. Diese Garantie besteht zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer und schränkt diese nicht ein.
Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile sowie Schäden, die durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen. Die Garantie erlischt, wenn Änderungen am Produkt vorgenommen oder nicht originale Ersatz- oder Zubehörteile verwendet werden. Ebenso sind Schäden durch äußere Einwirkungen (z. B. Sturz, Schlag oder Stromschwankungen) ausgeschlossen.
Die Garantieleistung erfolgt über einen autorisierten BERNINA Fachhändler. Hierfür ist die Vorlage der Kaufrechnung erforderlich. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch fehlerhafter Teile durch identische oder gleichwertige Komponenten.
Im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer einer Reparatur, sofern das Gerät mindestens sieben Tage bei einem autorisierten Servicepartner war. Die Transportkosten im Garantiefall können Bestandteil der Herstellergarantiebedingungen sein.
Produktregistrierung & Garantieverlängerung
Durch eine freiwillige Online-Registrierung des Geräts innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum kann die Garantiezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH und gilt für Geräte, die in Deutschland oder Österreich erworben wurden.
Eine Garantieverlängerung ist ausschließlich für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlockmaschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Registrierung ohne Garantieverlängerung möglich.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
BERNINA European Warehouse
c/o BERNINA Nähmaschinen GmbH
Ludwig-Winter-Strasse 3
D-77767 Appenweier
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Tel. +49 7805 9168119