Bernette b37 Versandrückläufer
439,00 €
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Produktinformationen "Bernette b37 Versandrückläufer"
bernette b37 Nutzstich Nähmaschine – Versandrückläufer
Versandrückläufer sind Maschinen, die innerhalb der Widerrufsfrist oder aufgrund einer Annahmeverweigerung wieder an uns zurückgesendet wurden. Das bedeutet: Es handelt sich um nahezu neue Maschinen mit voller Herstellergarantie.
- 50 Stiche inklusive Zier- und Quiltstiche
- 5 verschiedene Knopflöcher
- 7 mm maximale Stichbreite
- Geschwindigkeitsregler
- LCD-Display
- Start/Stopp-Taste
- Zweistufiger Nähfußlifter
- Stichübersicht & Quick Start Guide
- Drop-in-Greifersystem
- 5 Nähfüße inklusive
- LED-Beleuchtung
- 4 Jahre Garantie
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Zubehör-Katalog
Bedienungsanleitung
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Eine kompakte Nähmaschine mit großem Leistungsumfang und exzellenter Stichqualität
Die bernette b37 ist ein modernes, kompaktes Computermodell, das einfache Bedienung mit robuster Technik kombiniert. Sie verfügt über praktische Komfortfunktionen wie den Start-/Stopp-Knopf, mit dem Sie auch ohne Fußanlasser nähen können. Dank der Funktion Nadelstopp oben/unten bestimmen Sie selbst, ob die Nadel bei einem Stopp im Stoff verbleibt – ideal zum Ecken nähen oder beim Stoffdrehen. Zusätzlich lässt sich die Nähgeschwindigkeit individuell anpassen, und die helle LED-Beleuchtung sorgt jederzeit für beste Sicht auf Ihre Nähfläche.
Übersichtliches LCD-Display
Das LCD-Display der bernette b37 zeigt stets den aktiven Stich, die Stichlänge und -breite an. Per Tastendruck können Sie diese Werte individuell anpassen – auch während des Nähens. Zudem ermöglicht die Start-/Stopp-Funktion entspanntes Arbeiten ohne Fußanlasser, z. B. bei langen Nähten oder bei Arbeiten am Tisch im Stehen.
Zweistufiger Nähfußlifter
Dank des zweistufigen Nähfußlifters meistert die bernette b37 auch dicke Stofflagen oder Quilts mühelos. Die zwei Hubstufen bieten mehr Freiraum zwischen Nähfuß und Transporteur – so gelingt das Nähen mehrerer Stofflagen komfortabel und präzise.
Freiarm
Durch Entfernen des Schiebetisches wird der Freiarm zugänglich – perfekt für zylindrische Näharbeiten wie Ärmel, Manschetten oder Hosenbeine. Die stabile Metallgrundplatte garantiert dabei eine gleichmäßige Führung und vibrationsarmes Nähen.
Nutz-, Zier- und Quiltstiche (Anschiebetisch optional*)
Die bernette b37 bietet eine große Auswahl an Nutzstichen (z. B. Gerad- und Zickzackstich), sowie zahlreiche Zier- und Quiltstiche für kreative Projekte.
*Hinweis: Der abgebildete Anschiebetisch ist optional und separat erhältlich (Art.-Nr. 10023579).
4 Jahre Garantie
Mit der Registrierung auf der BERNINA-Homepage verlängert sich die Herstellergarantie um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.
Zubehör im Lieferumfang enthalten
- Zickzack-Nähfuß A (an Maschine)
- Satinstichfuß F
- Knopflochschlittenfuß R
- Reißverschlussfuß E
- Knopfannähfuß T
- 4 Spulen (eine eingesetzt)
- Garnrollenunterlagfilz
- Nadelset
- Zweiter Garnrollenhalter
- Pfeiltrenner (Knopflochöffner)
- T-Schraubendreher
- Pinsel
- Fadenablaufscheibe klein (1x, montiert)
- Fadenablaufscheibe groß (1x)
- Spulennetz
- Staubschutzhaube
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer BERNINA oder Bernette Näh- und Stickmaschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Herstellergarantie - BERNINA / Bernette
Die BERNINA Nähmaschinen GmbH gewährt für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlockmaschinen eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum auf Material- und Herstellungsfehler. Diese Garantie besteht zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer und schränkt diese nicht ein.
Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile sowie Schäden, die durch unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstehen. Die Garantie erlischt, wenn Änderungen am Produkt vorgenommen oder nicht originale Ersatz- oder Zubehörteile verwendet werden. Ebenso sind Schäden durch äußere Einwirkungen (z. B. Sturz, Schlag oder Stromschwankungen) ausgeschlossen.
Die Garantieleistung erfolgt über einen autorisierten BERNINA Fachhändler. Hierfür ist die Vorlage der Kaufrechnung erforderlich. Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch fehlerhafter Teile durch identische oder gleichwertige Komponenten.
Im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer einer Reparatur, sofern das Gerät mindestens sieben Tage bei einem autorisierten Servicepartner war. Die Transportkosten im Garantiefall können Bestandteil der Herstellergarantiebedingungen sein.
Produktregistrierung & Garantieverlängerung
Durch eine freiwillige Online-Registrierung des Geräts innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum kann die Garantiezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre verlängert werden. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH und gilt für Geräte, die in Deutschland oder Österreich erworben wurden.
Eine Garantieverlängerung ist ausschließlich für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlockmaschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Registrierung ohne Garantieverlängerung möglich.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
BERNINA European Warehouse
c/o BERNINA Nähmaschinen GmbH
Ludwig-Winter-Strasse 3
D-77767 Appenweier
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Tel. +49 7805 9168119