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Bernina 435 Computer Nähmaschine mit Vollschaftfüßchen

Produktinformationen "Bernina 435 Computer Nähmaschine mit Vollschaftfüßchen"

BERNINA 435 – Computer-Nähmaschine mit Vollschaftfüßchen

  • 650 integrierte Nähstiche inklusive 3 Alphabete
  • 3 Alphabete und 7 Knopflochvarianten
  • Stichbreite bis 5,5 mm, Stichlänge bis 6 mm
  • Halbautomatischer Nadeleinfädler für einfaches Einfädeln
  • Start/Stopp-Taste für nähen ohne Fußanlasser
  • Freiarm mit 177,7 mm rechts neben der Nadel
  • Nadelstopp wählbar oben oder unten
  • Adaptive BERNINA Fadenspannung für gleichmäßiges Stichbild
  • Verstellbarer Nähfußdruck für verschiedene Stoffe
  • Farbiges Touchscreen-Display
  • LED-Nählicht mit 8 LEDs
  • USB-Anschluss für Datenübertragung
  • Lieferung mit Vollschaftfüßchen
  • 4 Jahre Garantie nach kostenloser Verlängerung

Produktinfos und Downloads

Prospekt
Stichübersicht
Bedienungsanleitung
Produkt- und Preisübersicht 2025
BERNINA 435 Nähmaschine

„Man muss nicht perfekt nähen – diese Maschine kann fast zaubern.“

Die BERNINA 4er Serie begeistert kreative Näherinnen mit innovativen Funktionen, die bewährte Nähtechniken erleichtern. Perfektion wird hier zum greifbaren Ergebnis, während Ihre Kreativität freien Lauf hat. Überzeugen Sie sich selbst von der Leistungsfähigkeit dieser Maschine.

Ideal für kreative Macherinnen

Ob Sie Einzelstücke oder liebevoll gefertigte Accessoires nähen – mit der BERNINA 435 drücken Sie Ihre Persönlichkeit aus. Seit über 125 Jahren steht BERNINA für Qualität, die auf die Bedürfnisse kreativer Kundinnen zugeschnitten ist.

BERNINA 435 Bildschirm

Einfache Bedienung über den Bildschirm

Die Näh- und Stichberater helfen Ihnen direkt am Touchscreen, Einstellungen komfortabel und schnell anzupassen.

  • Großes, übersichtliches Touchscreen-Display
  • Schneller Wechsel zum Stickmodus
  • Hilfsfunktionen jederzeit verfügbar
BERNINA 435 Alphabete

Vielfältige Stiche und Alphabete

Mit einer großen Auswahl an Stichen und Schriften finden Sie garantiert Ihren Favoriten.

  • 650 verschiedene Stichmuster
  • Drei unterschiedliche Alphabete
  • 150 dekorative Stiche
BERNINA 435 Einfädelhilfe

Halbautomatischer Nadeleinfädler

Die adaptive Fadenspannung sorgt für automatisches und einfaches Einfädeln ohne Stress.

  • Kein mühsames manuelles Einfädeln mehr
  • Ruhig bleiben und einfach einfädeln
  • Schnell und unkompliziert einsatzbereit
BERNINA 435 Freiarm

Großer Freiarm für mehr Kreativität

Mit 18 cm Platz rechts neben der Nadel bietet die Maschine ausreichend Raum für große Projekte und Quilts.

  • Mehr Freiraum für individuelle Gestaltung
  • Ideal für umfangreiche Näharbeiten
  • Optionaler Anschiebetisch für zusätzliche Arbeitsfläche
BERNINA 435 Nähfußdruck

Verstellbarer Nähfußdruck

Der Nähfußdruck lässt sich individuell anpassen – für optimale Ergebnisse auf verschiedenen Stoffen.

  • Mehr Druck für dünne Stoffe
  • Weniger Druck für dicke Materialien
  • Perfekte Stichqualität für jedes Material
BERNINA Jumbo Spulen

Leise, leistungsstark und präzise

Der BERNINA Greifer näht mit bis zu 900 Stichen pro Minute und sorgt so für schnelle, präzise Ergebnisse.

  • Sauberes und schönes Stichbild
  • Große Spule für selteneres Aufspulen
  • Einfacher Zugriff von vorne auf die Spule

Im Lieferumfang enthalten:

  • BERNINA Freiarm-Anschiebetisch
  • Rücktransportfuß Nr. 1
  • Overlockfuß Nr. 2
  • Knopflochfuß Nr. 3A
  • Reißverschlussfuß Nr. 4
  • Blindstichfuß Nr. 5
  • Pfeiltrenner
  • Höhenausgleich
  • Kleiner Schraubendreher
  • 1 Schaumstoffteller
  • Nadelsortiment
  • Ablaufscheiben (klein, mittel, groß)
  • 5 Spulen
  • Öler
  • Pinsel
  • Fußanlasser
  • Netzkabel
  • Staubschutzhaube
  • Bedienungsanleitung (Handbuch)
4 Jahre Garantie

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)

Mit der Registrierung auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren – insgesamt 4 Jahre.

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Garantieinformationen für Bernina Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

Produktvideos:

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