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Bernina 570 QE Näh-Stick- und Quiltmaschine

Produktinformationen "Bernina 570 QE Näh-Stick- und Quiltmaschine"

BERNINA 570 QE – Näh-, Stick- und Quiltmaschine für höchste Ansprüche

  • Integrierte Stichmuster: 450 dekorative Stiche, 73 Quiltstiche
  • 8 Stickalphabete inklusive
  • Stichbreite bis 9 mm, Stichlänge bis 6 mm
  • Neu: kraftvolles und schnelles Nähen
  • Neu: optimiert für dekorative Stiche
  • Neu: langer Freiarm mit 210 mm rechts neben der Nadel
  • Neu: automatischer Nähfußdruck
  • Neu: automatischer Fußanheber
  • Neu: Patchworkfuß Nr. 97D inklusive
  • Neu: praktische Zubehörbox enthalten
  • 4 Jahre Garantie (kostenlose Verlängerung)

Produkt-Downloads:

Prospekt der 5er-Serie
Stichübersicht
Bedienungsanleitung
Produkt- und Preisübersicht 2025
BERNINA 570 QE

Perfekt für Quilter: Die BERNINA 570 QE

Die BERNINA 570 QE ist speziell auf die Bedürfnisse von Quiltern abgestimmt. Mit dem BERNINA Stichregulator und dem mitgelieferten Patchworkfuß #97 erstellen Sie wunderschöne Quilts in Profiqualität. Mit 73 Quiltstichen und 450 Ziermustern sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.

Großer Arbeitsbereich der BERNINA 570 QE

Großzügiger Freiarm für umfangreiche Projekte

Der verlängerte Freiarm mit 215 mm rechts neben der Nadel bietet viel Platz für große Quiltarbeiten und komfortables Nähen.

  • Müheloses Nähen großer Quilts
  • Ausreichend Raum für freie Gestaltung
  • Übersichtlicher und großer Arbeitsbereich
Komfortabler Nähfuß der BERNINA 570 QE

Freiheit für Ihre Hände

Der innovative Nähfuß hebt sich, während die Nadel im Stoff verbleibt. So gelingt Ihnen das Drehen, Wenden und Applizieren besonders einfach und präzise.

  • Stoff sicher führen
  • Leichte kleine Anpassungen
  • Bequemes Drehen und Wenden
BERNINA Stichregulator

Präzise Stiche dank Stichregulator*

Der optionale BERNINA Stichregulator sorgt bei variabler Geschwindigkeit für gleichmäßige Stiche.

  • Perfekte, gleichmäßige Stichlänge
  • Schöne Ergebnisse bei jeder Geschwindigkeit
  • *Stichregulator separat erhältlich (#10006140)
BERNINA Dual Transport

Vielseitiges Quilten mit Dual Transport

Der BERNINA Dual Transport sorgt für ein gleichmäßiges Transportieren auch bei mehreren Lagen und empfindlichen Stoffen.

  • Optimale Führung aller Stoffarten
  • Wellenfreie Nähte bei mehreren Lagen
  • Verhindert Verrutschen feiner Materialien

Präziser Patchworkfuß #97D

Der Patchworkfuß #97D ist optimal für genaue Gradstiche und ¼ Zoll Nahtzugaben – ein unverzichtbares Werkzeug für alle Patchworkfans.

  • Perfekt für gerade Nähte
  • Ideal für ¼ Zoll Nahtzugaben
  • Sicher und komfortabel auch für erfahrene Nutzer
Langer Freiarm der BERNINA 570 QE

Zeitsparende Funktionen

Der automatische Fadenabschneider schneidet Fäden, hebt die Nadel und den Fuß in einem Schritt – für mehr Effizienz und Komfort.

  • Kein manuelles Fadenabschneiden mehr
  • Mehr Zeit für kreative Arbeiten
  • Schnelles Schneiden per Knopfdruck
Optionales Stickmodul BERNINA 570 QE

Großer Platz für Stickträume (Stickmodul optional)

Der Freiarm mit 215 mm rechts der Nadel und der große Stickbereich von 400 x 150 mm bieten ideale Voraussetzungen für anspruchsvolle Stickarbeiten.

  • Große Stickprojekte realisieren
  • Eigene Stickmuster kreieren
  • Neu konstruiertes Stickmodul (separat erhältlich #10026961)
Zubehörbox BERNINA 5er Serie

Praktische Zubehörbox inklusive

Die Zubehörbox ist Standard bei der BERNINA 5er Serie und passt dank magnetischer Klickfunktion auf alle Maschinen für einen einfachen Transport.

  • Anschiebetisch
  • Große Zubehörbox
  • Rücktransportfuß Nr. 1C und Nr. 1D
  • Overlockfuß Nr. 2A
  • Automatischer Knopflochschlittenfuß Nr. 3A
  • Reißverschlussfuß Nr. 4
  • Offener Stickfuß Nr. 20C
  • Patchworkfuß Nr. 97D
  • Touchpen
  • Pfeiltrenner
  • Höhenausgleich
  • Kleiner Schraubenzieher
  • 2 Schaumstoffteller
  • Nadelsortiment
  • Ablaufscheiben (klein, mittel, groß)
  • 4 Spulen
  • Öler
  • Pinsel
  • Fußanlasser
  • Netzkabel
  • Kniehebel
  • Staubschutzhaube
  • Bedienungsanleitung (CD & Handbuch)
4 Jahre Garantie

4 Jahre Garantie (kostenlose Verlängerung)

Registrieren Sie Ihre BERNINA und sichern Sie sich 2 zusätzliche Jahre Garantie, insgesamt 4 Jahre!

BERNINA Maschinenübersicht

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Garantieinformationen für Bernina Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

Produktvideos:

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