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Produktinformationen "JANOME CoverPro 2000CPX + CoverPro Bonus Pack 2"
JANOME CoverPro 2000CPX + CoverPro Bonus Pack 2
Erleichtern Sie sich das Arbeiten an Ihren Projekten mit der JANOME CoverPro 2000CPX und dem CoverPro Bonus Pack 2
- JANOME CoverPro 2000CPX
- extra großer Anschiebetisch
- Gürtelschlaufenfuß
- Gummiband-Kräusler

Die Highlights im Überblick:
- NEU: TLC-System zur Optimierung der Greiferfadenspannung bei feinen Materialien
- NEU: LED-Beleuchtung
- NEU: Modernes Design
- 3-fach Covernaht, 6 mm breit
- 2-fach Covernaht, 3 oder 6 mm breit
- Kettstich in 3 Positionen
- Freiarm
- Click-to-go-Greifer
- Automatische Spannungsfreigabe
- Regler für Nähfußdruck
- Extra großer Durchlass
- Extra großer Differentialbereich: 0,5 – 2,25
- Stichlänge einstellbar: 2–4 mm
- Weichabdeckung
- 5 Jahre Garantie
Die JANOME CoverPro 2000CPX ist das Nachfolgemodell der beliebten 1000CPX und überzeugt durch ihre Leistung, einfache Handhabung und professionelle Ergebnisse. Das neue TLC-System verbessert die Nahtqualität auf feinen Stoffen, während die LED-Beleuchtung und das moderne Design für zusätzlichen Komfort sorgen. Der großzügige Durchlass und die Farbcodierte Fadenführung machen die Arbeit noch angenehmer.

TLC-System
Das Tension-Level-Control-System erlaubt eine schnelle Optimierung der Greiferspannung bei feinen Materialien.

Extra großer Stoffdurchlass
143 mm Breite und 100 mm Höhe für bequemes Arbeiten auch bei größeren Projekten.
Im Lieferumfang enthalten:
- Standard Overlock-Nähfuß
- Schraubendreher (groß und klein)
- Pinzette
- Satz mit Nadeln
- Bedienungsanleitung
- Fußanlasser
Zusätzlich im Bonus Pack enthalten:
- JANOME Anschiebetisch – zur Erweiterung Ihrer Arbeitsfläche, mit Zentimeterskalierung
- Gürtelschlaufenfuß – auch als Schrägbandführung nutzbar
- Gummiband-Kräusler – ideal für Bademode und elastische Stoffe

5 Jahre Garantie
JANOME gewährt 5 Jahre Garantie nach Registrierung. Mehr erfahren
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluß
Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebestimmungen – JANOME

JANOME bietet grundsätzlich eine Garantie von 5 Jahren auf alle Geräte (außer SewMini, SewMini DX, SewMini DX2 = 2 Jahre und 77 Monate im Falle des Modells MC 7700 bei üblicher Haushaltsnutzung) an - eine weitere Garantieverlängerung ist nicht nötig.
ACHTUNG: JANOME weist ausdrücklich darauf hin, dass keine länderübergreifende Garantie bzw. weltweite Garantie gewährt wird.
- Die JANOME Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
- Als Garantieunterlage gilt die ausgefüllte, den Maschinen beigefügte Garantiekarte mit Stempel des verkaufenden Fachhändlers und die Rechnung.
- Eine Garantie für Maschinen, welche außerhalb Deutschlands oder bei einem nicht offiziell anerkannten Fachhändler bzw. von Dritten Personen gekauft werden, wird durch die JANOME Deutschland GmbH nicht gewährt.
- JANOME liefert Anleitungen im Falle des Verlustes ausschließlich über den Fachhandel.
- Sollten Sie den Service eines Internetanbieters nutzen wollen, prüfen Sie den Standort des Händlers und die Autorisierung des Fachhändlers. Nutzen Sie bei Bedarf die Händlersuche.
- JANOME empfiehlt den Kauf beim autorisierten Fachhandel in Deutschland, um den Service nach Kauf sichern.