Singer Professional Steam Press SP 550 Dampfbügelpresse (50 cm Länge)
199,00 €
Nicht mehr verfügbar
Produktinformationen "Singer Professional Steam Press SP 550 Dampfbügelpresse (50 cm Länge)"
SINGER Professional Steam Press SP 550 – Ideal auch für Plotterfolien
- Schnell aufheizend mit präziser Temperaturregelung
- Materialvoreinstellung für Nylon, Seide, Wolle, Baumwolle und Leinen
- Starke Dampfleistung von 30 g/min
- Bis zu fünfmal größere Bügelfläche im Vergleich zu herkömmlichen Bügeleisen
- Antihaftbeschichtete Pressfläche mit 50 cm Länge
- Leistungsstark: 1.500 Watt, 220–240 V
- Fassungsvermögen Wassertank: 150 ml
- Gewicht: 5,9 kg (7,25 kg mit Verpackung)
- 2 Jahre Garantie

Effizient bügeln – mit der Singer Professional Steam Press
Die SINGER® SP 550 Bügelpresse überzeugt mit einer deutlich vergrößerten Arbeitsfläche: Sie ist bis zu zehnmal größer als die Fläche eines herkömmlichen Bügeleisens. Ihre Antihaft-Bügelfläche misst 50 cm und sorgt für zeitsparendes, gleichmäßiges Glätten – selbst bei dicken Stofflagen.
Ob Hemden, Hosen, T-Shirts oder Heimtextilien – alles wird im Handumdrehen geglättet. Dank der einfachen Handhabung und schnellen Einsatzbereitschaft ist die Presse ideal für den Alltag geeignet – auch für empfindliche Folienmaterialien aus dem Plotterbereich.
Die Bedienung ist komfortabel im Sitzen möglich oder alternativ mit einem optionalen Ständer auch im Stehen. Diese Presse eignet sich hervorragend für Privathaushalte, Kreativprojekte oder kleine Nähateliers.

2 Jahre Garantie
SINGER bietet eine Herstellergarantie von 2 Jahren auf dieses Gerät.
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere auch im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder gut verpackt einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür zwingend erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports bzw. Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Gegebenenfalls bietet unsere Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Auf die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Der Garantieanspruch entfällt bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, unsachgemäßer oder mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen sowie beim Einsatz von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist - abweichend von der gesetzlichen Regelung - ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Auch hier gilt: Die verkürzte Gewährleistungsfrist findet keine Anwendung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
Garantiebestimmungen - SINGER
Der Hersteller SINGER gewährt grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf Neugeräte. Eine darüber hinausgehende Garantieverlängerung seitens des Herstellers ist nicht vorgesehen. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen von SINGER.
Im Garantiefall senden Sie uns Ihre SINGER Näh- oder Stickmaschine bitte nach vorheriger Kontaktaufnahme gut verpackt und mit einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung zu. Bitte legen Sie auch eine Kopie des Kaufbelegs bei.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
Singer, Pfaff, Husqvarna
VSM Deutschland GmbH
76227 Karlsruhe
Tel.: +49 (0) 721 4001 678
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Verfügbare Downloads:
- Download Bedienungsanleitung