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bernette 33 mechanische Nutzstich Nähmaschine

Produktinformationen "bernette 33 mechanische Nutzstich Nähmaschine"

bernette 33 mechanische Nutzstich-Nähmaschine

  • 15 vielseitige Stichprogramme
  • 4-stufiges Knopfloch für einfache Knopfloch-Erstellung
  • Stichlänge bis zu 4,0 mm und Stichbreite bis zu 5,0 mm
  • Einfache Bedienung mittels Drehreglern
  • Zweistufiger Nähfußlifter für verschiedene Stofflagen
  • CB-Greifersystem für saubere und gleichmäßige Stiche
  • Halbautomatischer Nadeleinfädler für schnelles Einfädeln
  • Manueller Fadenabschneider für praktische Handhabung
  • Robuster Nähfußschaft und stabile Spulenhalter
  • Großzügige Zubehörbox inklusive 5 Nähfüßen
  • 4 Jahre Garantie nach kostenloser Verlängerung

Klicken Sie hier, um zu den Produkt PDFs zu gelangen:

Produkt-PDF

Zubehör-Katalog 

Produkt- und Preisübersicht 2024 

Bedienungsanleitung 

YouTube Playlist mit umfangreichen Bernette Videos

Die bernette 33 ist perfekt für Nähanfänger, die eine einfache und zuverlässige mechanische Nähmaschine suchen. Ihr modernes Swiss Design verbindet Benutzerfreundlichkeit mit einer robusten Bauweise und überzeugt durch eine gute Stichqualität. Die Stichauswahl sowie die Einstellungen für Stichlänge und -breite erfolgen komfortabel über leicht zu bedienende Drehknöpfe.

Der zweistufige Nähfußlifter erleichtert das Nähen dickerer Stofflagen wie Jeans oder Leinen, während sich der Nähfußdruck an verschiedene Stoffarten anpassen lässt. Das CB-Greifersystem sorgt für saubere, gleichmäßige Stiche, der halbautomatische Einfädler macht das Einfädeln schnell und einfach, und der manuelle Fadenabschneider rundet die Bedienfreundlichkeit ab.

bernette 33 mechanische Nähmaschine

Einfache Drehknöpfe

Die griffigen Drehknöpfe ermöglichen eine schnelle und präzise Auswahl der gewünschten Stichart sowie das Einstellen von Stichlänge und -breite. Das 4-stufige Knopfloch lässt sich während des Nähens mühelos justieren.

Drehknöpfe der bernette 33

Zweistufiger Nähfußlifter

Mit dem zweistufigen Nähfußlifter schaffen Sie bequem Platz für dicke Stofflagen und schwere Materialien. So meistern Sie mühelos Jeans, Leinen und andere schwere Stoffe, während die Durchstichkraft und der verstellbare Nähfußdruck für perfekte Ergebnisse sorgen.

Zweistufiger Nähfußlifter der bernette 33

CB-Greifersystem

Das innovative CB-Greifersystem verhindert das Verdrehen des Fadens und sorgt für ein sauberes Stichbild. Die einfache Reinigung durch schnellen Ausbau macht die Pflege besonders leicht.

CB-Greifersystem der bernette 33

Halbautomatischer Einfädler

Der halbautomatische Einfädler zieht den Faden zuverlässig durch das Nadelöhr – schnell, einfach und zeitsparend. So sind Sie im Handumdrehen startklar für Ihr nächstes Nähprojekt.

Halbautomatischer Einfädler der bernette 33

Große Zubehörbox

Die praktische Zubehörbox bietet ausreichend Platz für alle wichtigen Nähutensilien und ist stets griffbereit. Der rückwärts Nähen-Hebel rundet das Bedienkonzept ab und sorgt für angenehmes Arbeiten.

Zubehörbox der bernette 33

4 Jahre Garantie bernette

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Garantieverlängerung)

Nach Registrierung auf der BERNINA Webseite verlängert sich die Garantiezeit um zwei Jahre auf insgesamt 4 Jahre.

Stichübersicht bernette 33
Zubehör bernette 33

Lieferumfang

  • Zickzack-Nähfuß
  • Knopflochschlittenfuß
  • Blindstichfuß
  • Reißverschlussfuß
  • Knopfannähfuß
  • Pfeiltrenner (Knopflochöffner)
  • Nadelset
  • Drei Spulen
  • Weichhaube

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Garantieinformationen für BERNINA Bernette Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

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