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bernette 62 Airlock Cover mit Lufteinfädelung

Produktinformationen "bernette 62 Airlock Cover mit Lufteinfädelung"

bernette 62 Airlock Cover mit Lufteinfädelung

  • Automatischer Lufteinfädler für den Greiferfaden
  • 4 Coverstiche und 3 Kettenstiche
  • Anzahl der Fäden: 2 / 3 / 4
  • Stichlänge 1 - 5 mm, Breite der Coverstiche 2,8 / 5,6 mm
  • Freiarm inklusive Freiarmabdeckung
  • Sicherheitsschalter aktiviert bei geöffnetem Deckel
  • Maximale Nähgeschwindigkeit von 1300 Stichen pro Minute
  • Stichlänge während des Nähens einstellbar
  • Farblich markierte Einfädelwege
  • 5 LEDs im Nadel- und Nähbereich für optimale Ausleuchtung
  • Nähfußdruck individuell einstellbar
  • Extra-großer Anschiebetisch für komfortables Arbeiten
  • 4 Jahre Herstellergarantie bei Registrierung

Produkt-PDFs und Video-Tutorials:

Video-Tutorials
B-60-Serie-Prospekt
Produkt- und Preisübersicht 2024
Bedienungsanleitung
Kurzanleitung

bernette 62 Airlock Cover

Die bernette 62 AIRLOCK ist die Coverstich-Maschine der bernette 60er Serie. Der automatische Lufteinfädler macht das Einfädeln des Greiferfadens zum Kinderspiel. Mit 4 Coverstichen und 3 Kettenstichen verarbeitet sie besonders dehnbare Stoffe perfekt.

Der Nähfuß lässt sich mit dem Kniehebel senken und temporär anheben, sodass deine Hände frei bleiben, um den Stoff präzise zu führen. Anschiebetisch und passender Coverstich-Einsatz vergrößern die Nähfläche und bieten Platz für große Projekte. Die 5 LEDs sorgen für eine helle Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

Automatischer Lufteinfädler bernette 62 Airlock

Automatischer Lufteinfädler

Das Einfädeln der Greiferfäden gelingt schnell und einfach per Knopfdruck – einzeln oder gleichzeitig.

Design und Sicherheit

Der Greiferdeckel lässt sich nur schließen, wenn der Lufteinfädler deaktiviert ist – für maximale Sicherheit.

LED Beleuchtung bernette 62 Airlock

5 LEDs im Nadel- und Nähbereich

Die hellen LEDs ermöglichen präzises Arbeiten, besonders bei schlechten Lichtverhältnissen oder dunklen Stoffen.

Nähfußdruck bernette 62 Airlock

Nähfußdruck-Einstellung

Der Nähfußdruck lässt sich passend zum Material regulieren – weniger Druck für dickere Stoffe, mehr für leichte Gewebe, für optimale Stichqualität.

Freiarm bernette 62 Airlock

Freiarm

Der Freiarm erleichtert das Nähen von Ärmeln, Hosenbeinen und anderen runden Teilen.

Anschiebetisch bernette 62 Airlock

Extra-großer Anschiebetisch

  • Ermöglicht komfortables Nähen großer Projekte
  • Sanftes Gleiten des Stoffes über den abgerundeten Tisch
  • Coverstich-Einsatz erweitert den Nähbereich vorne rechts für einfaches Führen

Freihandsystem bernette 62 Airlock

Freihandsystem (FHS)

Mit dem Kniehebel kannst du den Nähfuß senken und temporär anheben, sodass beide Hände zum Führen des Stoffes frei bleiben.

Standard-Overlockfuß bernette 62 Airlock

Standard-Overlockfuß

Der Standard-Nähfuß eignet sich ideal zum Versäubern von Stoffkanten, Flachnähten und Rollsäumen. Er schneidet, näht und versäubert in einem Arbeitsgang. Die flache Sohle sorgt für ständigen Kontakt mit dem Transporteur und einen reibungslosen Nähvorgang.

4 Jahre Garantie bernette

4 Jahre Garantie

Mit Registrierung auf der BERNINA Homepage verlängert sich die Garantie auf insgesamt 4 Jahre.

Stichübersicht

Im Lieferumfang enthalten:

  • Standard Cover-/Kettenstich-Nähfuß
  • Anschiebetisch
  • Coversticheinsatz für den Anschiebetisch
  • Freiarmabdeckung
  • Kniehebel
  • Spulenständer mit Nadelkissen
  • Dekofadenführung
  • BERNINA CS Sicherungswerkszeug
  • BERNINA Pinzette
  • BERNINA Nadelset

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Garantieinformationen für BERNINA Bernette Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

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