Singer SE9185 Näh-u.Stickmaschine
1.099,00 €
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Produktinformationen "Singer SE9185 Näh-u.Stickmaschine"
SINGER® SE9185 – Vernetzte Näh- & Stickmaschine mit mySewnet™

Die SINGER® SE9185 bringt Ihre Kreativität auf ein neues Level. Durch die Verbindung mit der digitalen Plattform mySewnet™ erhalten Sie Zugriff auf tausende Stickmotive, intuitive Sticksoftware und eine innovative WLAN-Übertragung – einfach über Smartphone, Tablet oder PC.
Top-Leistungsmerkmale im Überblick:
- Farb-Touchscreen (7") – für intuitive Bedienung per Finger oder Stylus
- WLAN-Konnektivität – kabelloses Übertragen von Designs & Updates über mySewnet™
- USB-Anschluss – alternative Übertragung von Stickdateien
- Integrierter Nadeleinfädler – schnell & komfortabel
- Ober- & Unterfadenwächter – rechtzeitige Warnung bei Fadenende
Stickfunktionen:
- Stickfläche: 170 x 100 mm
- Digitale Farbkarte & Echtzeit-Vorschau auf Touchscreen
- Umfangreiches Bearbeitungspaket für Stickdesigns
- Designplatzierung mit Eckpunkt-Kontrolle
- Über 150 integrierte Stickmuster & 10 Stickschriften
- Kompatible Formate: .vp3
- Optionales Zubehör: 100 x 100 mm & 40 x 40 mm Stickrahmen
Nähfunktionen:
- 250 integrierte Nutz- & Zierstiche
- 4 Nähschriften
- Perfekte Knopflöcher auf Knopfdruck
- Freihandnähen & Quiltfunktionen
- 29 Nadelpositionen
- Stichbreite bis 7 mm, Stichlänge bis 5 mm
- Nadelstopp-Position oben/unten einstellbar
- Integrierte Fadenschneidefunktion
- Zubehörfach zur Aufbewahrung
- Große Auswahl an mitgeliefertem Zubehör
Hinweis: Zur Nutzung von mySewnet™ ist ein separates Benutzerkonto erforderlich. Manche Funktionen können in der kostenlosen Version eingeschränkt sein.
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Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere auch im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder gut verpackt einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür zwingend erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung beim organisatorischen Ablauf des Transports bzw. Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie etwaigen Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Gegebenenfalls bietet unsere Garantie zusätzliche Leistungen.
Garantieausschluss
Auf die Erstausstattung, die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.), können wir keine Garantie übernehmen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Der Garantieanspruch entfällt bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, unsachgemäßer oder mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen sowie beim Einsatz von nicht originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.
- Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist - abweichend von der gesetzlichen Regelung - ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Ebenso unberührt bleiben Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt Folgendes:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters sowie die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab deren Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Auch hier gilt: Die verkürzte Gewährleistungsfrist findet keine Anwendung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. bei Arglist des Anbieters. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
Garantiebestimmungen - SINGER
Der Hersteller SINGER gewährt grundsätzlich eine Garantie von 2 Jahren auf Neugeräte. Eine darüber hinausgehende Garantieverlängerung seitens des Herstellers ist nicht vorgesehen. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen von SINGER.
Im Garantiefall senden Sie uns Ihre SINGER Näh- oder Stickmaschine bitte nach vorheriger Kontaktaufnahme gut verpackt und mit einer aussagekräftigen Fehlerbeschreibung zu. Bitte legen Sie auch eine Kopie des Kaufbelegs bei.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
Singer, Pfaff, Husqvarna
VSM Deutschland GmbH
76227 Karlsruhe
Tel.: +49 (0) 721 4001 678
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