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Bernina L 460 4-Faden Overlock

Produktinformationen "Bernina L 460 4-Faden Overlock"

BERNINA L 460 4-Faden Overlock
– die perfekte Ergänzung zu Ihrer Nähmaschine

  • 16 vielseitige Stichmuster
  • Direktes Einfädelsystem für einfache Bedienung
  • Untergreifer-Einfädelhilfe für schnellen Fadenwechsel
  • Farbcodierte Einfädelwege mit übersichtlichem Diagramm im Greiferdeckel
  • Handrad-Positionsanzeige für präzise Kontrolle
  • Feineinstellung der Stichlänge für Rollsäume
  • Stichlänge und Differentialtransport während des Nähens regulierbar
  • Automatische Spannungsauslösung bei angehobenem Nähfuß
  • Praktisches Zubehörfach im Greiferdeckel
  • Effizientes Nählicht mit zwei LED-Leuchten
  • 4 Jahre Garantie nach kostenloser Verlängerung

Produkt-Downloads:

Prospekt
Bedienungsanleitung
Produkt- und Preisübersicht 2025
BERNINA L 460 Overlock

BERNINA L 460 4-Faden Overlock
– schnell und flexibel nähen!

Dank des leistungsstarken DC-Motors und dem präzisen BERNINA Fußanlasser genießen Sie volle Kontrolle über die Nähgeschwindigkeit mit bis zu 1.500 Stichen pro Minute. Der automatische Nadelstopp sorgt dafür, dass Nadeln und Greifer stets optimal positioniert sind.

Komfort und Übersicht

Der großzügige Arbeitsbereich ist optimal beleuchtet und erleichtert das Nähen sowie das Einfädeln von Greifern und Nadeln. Das Freihandsystem (FHS) ermöglicht das Anheben und Absenken des Nähfußes mit dem Knie, sodass beide Hände frei bleiben, um den Stoff sicher zu führen. Ein praktischer Anschiebetisch erweitert den Arbeitsbereich und unterstützt große Nähprojekte.

Bedienfreundlichkeit

Die patentierte mtc-Fadenkontrolle erlaubt eine exakte Regulierung der Schlingfadenmenge. Einstellungen wie Schnittbreite (3–9 mm), Stichlänge (0,8–4 mm) und Differentialtransport lassen sich während des Nähens anpassen. Ein manueller Nadeleinfädler und farblich gekennzeichnete Fadenwege sowie die Untergreiferhilfe sorgen für ein schnelles und unkompliziertes Einfädeln.

Bernina L 460 Einfädelhilfe

Perfekte Nahtabschlüsse

  • 2-Faden Flachnaht
  • 3-Faden Rollsaum
  • 4-Faden Overlock-Naht
Bernina L 460 Nahtmuster

Einfädeln leicht gemacht

  • Ergonomisches Einfädeln dank Untergreifereinfädelautomatik
  • Farblich markierte Fadenwege und Handradpositionsanzeige erleichtern das Einfädeln
  • Fadenabschneider am Maschinenkopf sorgt für schnellen Fadenabschluss
Bernina L 460 Differentialtransport

Differentialtransport

  • Ruhiges und gleichmäßiges Nähen bei jeder Geschwindigkeit
  • Leichtes Schneiden und Nähen auch dicker Stoffe
  • Wellenfreie Nähte bei Maschenware und kräuselfreie Ergebnisse bei feinen Stoffen
Bernina L 460 Komfort

Komfort-Highlights

  • Stoffauffangbehälter mit Stauraum für Fußanlasser
  • Zwei helle LED-Leuchten im Näh- und Greiferbereich
  • Greiferdeckel als praktisches Zubehörfach
Bernina L 460 MTC-Fadenkontrolle

MTC-Fadenkontrolle

  • Einfache Justierung der Naht über speziellen Drehknopf
  • Reduziert Probenähvorgänge und erleichtert den perfekten Stich
  • Erzeugt perfekte Rollsäume und sauber versäuberte Kanten
Bernina L 460 Anschiebetisch

Anschiebetisch

Der mitgelieferte Anschiebetisch vergrößert die Arbeitsfläche und erleichtert das Handling größerer Projekte.

Bernina L 460 Kniehebel

Kniehebel

Mit dem praktischen Freihandsystem heben und senken Sie den Nähfuß bequem mit dem Knie – so bleiben Ihre Hände frei für das Stoffführen.

4 Jahre Garantie

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)

Nach Registrierung auf der BERNINA Webseite verlängert sich die Garantie um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre!

Technische Daten:

  • mtc-Fadenkontrolle
  • Nahtbreite 3–9 mm
  • Obermesserantrieb von unten
  • 2-stufiger Nähfußlifter mit Nähfußspitzenanhebung
  • 5-stufige Nähfußdruck-Einstellung
  • Rollsaumhebel integriert in Stichplatte
  • Leistungsstarker DC-Motor
  • Bis zu 1.500 Stiche pro Minute

Lieferumfang:

  • Standard Overlock-Nähfuß
  • BERNINA Freihandsystem (FHS) mit Kniehebel
  • Obergreiferabdeckung
  • Anschiebetisch
  • Nahtführungslineal
  • Saumführung
  • Nadelset
  • Werkzeug und Zubehör in separater Box
  • Stoffauffangbehälter
  • Staubschutzhaube

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Garantieinformationen für Bernina Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

Produktvideos:

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