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bernette 68 Airlock Overlock-/Coverstich-Combo mit Lufteinfädelung

Produktinformationen "bernette 68 Airlock Overlock-/Coverstich-Combo mit Lufteinfädelung"

bernette 68 AIRLOCK Overlock-/Coverstich-Combomaschine mit Lufteinfädelung

  • Automatischer Lufteinfädler für den Greiferfaden
  • Farblich markierte Einfädelwege für einfaches Einfädeln
  • 31 Stichmuster: 2-, 3-, 4- und 5-Faden Stiche
  • Großer Arbeitsbereich: 130 mm (5") rechts neben der Nadel
  • Großer Anschiebetisch inklusive
  • mtc-Fadenkontrolle (micro thread control) für optimale Fadenspannung
  • Maximale Nähgeschwindigkeit: 1300 Stiche pro Minute
  • Freihandsystem (FHS) mit Kniehebel
  • Freiarm mit Freiarmabdeckung
  • 5 LEDs im Nadel- und Nähbereich für helle Ausleuchtung
  • Nähfußdruck individuell einstellbar
  • Standardzubehör: extra großer Anschiebetisch, Coverstich-Einsatz für Anschiebetisch, Standard Overlock/Coverstich-Combo-Nähfuß, Dekofadenführung, Stoffauffangbehälter
  • 4 Jahre Garantie bei Registrierung

Video-Tutorials und Produktinformationen:

Video-Tutorials
B-60-Serie-Prospekt
Produkt- und Preisübersicht 2024
Bedienungsanleitung
Kurzanleitung

bernette 68 AIRLOCK Overlock Coverstich Maschine

Die bernette 68 AIRLOCK ist das Topmodell der bernette 60er Serie. Diese Kombimaschine ermöglicht Overlock-, Cover-, Ketten- und Combostiche. Sie besticht durch Robustheit, einfache Bedienung und Flexibilität für verschiedenste Stoffe und Projekte.

Der automatische Lufteinfädler erleichtert das Einfädeln der Greiferfäden erheblich. Der großzügige Arbeitsbereich von 130 mm rechts der Nadel sorgt für komfortables Arbeiten, besonders bei Coverstich-Projekten. Der integrierte Freiarm eignet sich ideal für Bündchen und runde Nähte.

Die 5 LEDs sorgen für eine helle Ausleuchtung, während der Kniehebel das Heben und temporäre Senken des Nähfußes ermöglicht. Insgesamt stehen 31 Stichmuster für vielfältige Anwendungen zur Verfügung.

Automatischer Lufteinfädler bernette 68 AIRLOCK

Automatischer Lufteinfädler

Das Einfädeln der Greiferfäden erfolgt schnell und einfach per Knopfdruck, einzeln oder gemeinsam.

Design und Sicherheit

Der Greiferdeckel kann nur geschlossen werden, wenn der Lufteinfädler deaktiviert ist, für maximale Sicherheit.

LED Beleuchtung bernette 68 AIRLOCK

5 LEDs im Nadel- und Nähbereich

Die 5 LEDs sorgen für komfortables und präzises Arbeiten, auch bei dunklen Stoffen oder schlechten Lichtverhältnissen.

mtc-Fadenkontrolle bernette 68 AIRLOCK

mtc-Fadenkontrolle

Die micro thread control ermöglicht eine schnelle und einfache Feineinstellung der Fadenspannung, für perfekte Stiche entlang der Stoffkante.

Nähfußdruck bernette 68 AIRLOCK

Nähfußdruck-Einstellung

Der Nähfußdruck lässt sich individuell an das Material anpassen – weniger Druck bei dicken Stoffen, mehr bei dünnen für optimale Ergebnisse.

Freiarm bernette 68 AIRLOCK

Freiarm

Ideal für das Nähen von Ärmeln, Hosenbeinen und anderen runden Textilien.

Anschiebetisch bernette 68 AIRLOCK

Extra-großer Anschiebetisch

Der mitgelieferte Anschiebetisch erleichtert das Arbeiten bei großen Projekten und sorgt für sanftes Gleiten des Stoffes.

Coversticheinsatz bernette 68 AIRLOCK

Großer Coversticheinsatz

Erweitert den Nähbereich vorne rechts am Anschiebetisch und ermöglicht einfaches Führen großer Stoffstücke.

Freihandsystem bernette 68 AIRLOCK

Freihandsystem (FHS)

Der Kniehebel zum Senken und temporären Anheben des Nähfußes lässt deine Hände frei zum präzisen Führen des Stoffes.

Stoffauffangbehälter bernette 68 AIRLOCK

Stoffauffangbehälter

Fängt Stoffabschnitte und Fadenreste auf und sorgt für einen sauberen Arbeitsplatz. Einfach abnehmbar und entleerbar.

Standard-Overlockfuß bernette 68 AIRLOCK

Standard-Overlockfuß

Ideal zum Versäubern, Nähen von Flachnähten und Rollsäumen. Schneidet, näht und versäubert in einem Arbeitsgang. Flache Sohle für optimalen Stoffkontakt.

4 Jahre Garantie bernette

4 Jahre Garantie

Mit Registrierung auf der BERNINA Homepage verlängert sich die Garantie auf insgesamt 4 Jahre.

Stichübersicht

Im Lieferumfang enthalten:

  • Standard Overlock-/Combo-Nähfuß
  • Anschiebetisch
  • Freiarmabdeckung
  • Messerabdeckung
  • Coversticheinsatz
  • Coversticheinsatz für den Anschiebetisch
  • Kniehebel
  • Spulenständer mit Nadelkissen
  • Dekofadenführung
  • BERNINA Pinzette
  • BERNINA Nadelset
  • BERNINA CS Sicherungswerkszeug

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Garantieinformationen für BERNINA Bernette Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

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