Bernina L 850 - 4 Faden Overlock
1.992,00 €
% 2.499,00 € (20.29% gespart)
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-3 Tage
Produktinformationen "Bernina L 850 - 4 Faden Overlock"
BERNINA L 850 – Das Meisterstück unter den Overlock-Maschinen
- 18 Stichprogramme insgesamt
- One-Step BERNINA Lufteinfädler für Greiferfäden
- 143 mm Platz rechts der Nadel und 86 mm Durchlasshöhe
- Extrem hohe Laufruhe – Schweizer Präzision in Reinkultur
- Automatischer Nadelstopp oben
- Ausschwenkbarer Nähfuß mit automatischem Rückschwenken
- Integrierter Nadeleinfädler
- BERNINA Freihandsystem (FHS) mit Kniehebel
- Zubehörfach im Greiferdeckel
- Freiarm & Anschiebetisch inklusive
- 4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)
Klicken Sie hier für die Produkt-PDFs:
L850 ProspektBedienungsanleitung
Stichübersicht
Produkt- & Preisübersicht 2025
Schweizer Ingenieurskunst in Perfektion – Der One-Step BERNINA Lufteinfädler
Die BERNINA L 850 ist ein technisches Meisterstück: Ihr One-Step Lufteinfädler führt Greiferfäden mit einem einzigen Tritt aufs Fußpedal automatisch ein – schnell, präzise und komfortabel. Beide Hände bleiben frei, kein Drehen am Handrad, keine Fehlpositionierung der Greifer. So gelingt das Einfädeln in Sekundenschnelle – eine Innovation, die das Nähen deutlich vereinfacht.
Komfort und Präzision in Perfektion
Mit dem BERNINA Freihandsystem (FHS) heben und senken Sie den Nähfuß per Kniehebel – ideal für freihändiges Führen des Stoffs. Der Nähfuß lässt sich seitlich ausschwenken und ermöglicht so bequemen Zugang zu den Nadeln und dem Nähbereich.
- Freihandsystem mit Kniehebel für präzise Kontrolle
- Ausschwenkbarer Nähfuß für besseren Zugang
- Ergonomisches Arbeiten mit freier Stoffführung
Totale Stichkontrolle für perfekte Ergebnisse
Individuelle Einstellungen wie Fadenspannung, Stichlänge, Schnittbreite und mtc-Fadenkontrolle können bei laufender Maschine angepasst werden. Damit gelingen alle Stoffarten und Fadenkombinationen mit höchster Präzision.
Schnell, leise und präzise
Mit bis zu 1 500 Stichen pro Minute arbeitet die L 850 flüsterleise und vibrationsarm. BERNINA steht seit jeher für Laufruhe – diese Maschine setzt den Standard neu.
Ruckzuck eingefädelt
Mit dem integrierten Nadeleinfädler und automatischem Nadelstopp oben gelingt das Einfädeln schnell und fehlerfrei. Der Wechsel zwischen Overlock-, Roll- oder Flachnähten erfolgt ohne neuen Einfädelweg.
Großzügiger Arbeitsbereich mit Freiarm
Mit 14,3 cm Platz rechts der Nadel und dem Freiarm ist die L 850 ideal für Rundnähte wie Ärmel oder Bündchen. Der Anschiebetisch erweitert die Arbeitsfläche für große Projekte.

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Verlängerung)
Durch Online-Registrierung auf der BERNINA Website verlängert sich die Garantie von 2 auf 4 Jahre.
Stichprogramme der BERNINA L 850
- 18 Gesamtstiche inklusive 4-, 3- und 2-Faden-Optionen
- Rollsaum-, Flachnaht-, Pikot- und Kantenumschlinger-Stiche
- 3-Faden Super Stretch und Festonstiche (breit/schmal)
Technische Daten
- Stichbreite 3 – 9 mm
- 6-stufige Nähfußdruck-Einstellung
- Maximale Nähgeschwindigkeit 1 500 Stiche/min
- DC-Motor mit konstanter Leistung
- Maschinengewicht 12,3 kg
Im Lieferumfang enthalten
- Standard-Overlockfuß L10 mit Bandführung
- BERNINA Freihandsystem (FHS) mit Kniehebel
- Anschiebetisch & Stoffauffangbehälter
- BERNINA Fußanlasser & Zubehörbox
- Nahtführungslineal, Pinzette, Pinsel, Nadelset ELX705 CF
- Manueller Nadeleinfädler, Schraubendreher, Staubschutzhaube
Erste Schritte mit der BERNINA L 850 Overlock
Von der Inbetriebnahme über die Montage von Kniehebel, Anschiebetisch und Stoffbehälter bis zum Bedienen des Fußanlassers – die L 850 ermöglicht ein intuitives, angenehmes Arbeiten mit höchster Präzision und Qualität.
Anmelden
Nähwelt Flach-Garantie-Information
Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern insbesondere im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen zu Ihrer Maschine erhalten Sie eine kompetente Beratung. Wir übernehmen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst- und Reparaturaufträgen sowie die professionelle Ausführung technischer Arbeiten – auch außerhalb eines Garantiefalls.
Geltendmachung des Garantieanspruchs
Zur Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie sollten Sie das Produkt nach vorheriger Absprache bei uns vorbeibringen oder einsenden. Der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie Unterstützung bei der Organisation des Versands benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sämtliche Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und bestehenden Herstellergarantien bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Garantie kann gegebenenfalls zusätzliche Leistungen umfassen.
Garantieausschluss
Für die mit Ihrer Maschine gelieferte Erstausstattung (z. B. Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir keine Garantie übernehmen. Ebenso entfällt der Garantieanspruch bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafter Pflege, nicht autorisierten technischen Eingriffen oder bei der Verwendung von nicht originalem Zubehör.
Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:
- Erwirbt ein Käufer ein Produkt zum privaten Eigengebrauch, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt der Ware.
- Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
- Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.
- Ausgetauschte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über.
Gesetzliche Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter sowie dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:
- Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen oder Äußerungen des Herstellers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später entdeckte verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung trägt der Anbieter nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder bei Arglist des Anbieters. Ebenfalls ausgenommen sind Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB.
Garantiebedingungen - BERNINA
Die BERNINA Nähmaschinen GmbH gewährt ab Kaufdatum eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren auf Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen. Nicht umfasst sind Verschleißteile sowie Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder eine von den Bedienungs- und Wartungshinweisen abweichende Verwendung entstehen.
Die Garantie entfällt, wenn Veränderungen am Produkt vorgenommen oder nicht originale Ersatz- bzw. Zubehörteile verwendet werden. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden infolge äußerer Einwirkungen (z. B. Sturz, Unfall oder Spannungsschwankungen im Stromnetz).
Garantieleistungen werden ausschließlich gegen Vorlage der Kaufrechnung erbracht. Das Gerät ist hierfür an den Kaufort oder an einen autorisierten BERNINA Fachhändler einzusenden.
Die Garantie umfasst die Reparatur oder den Austausch der als mangelhaft anerkannten Teile oder Geräte durch ein identisches oder technisch vergleichbares Produkt.
Sofern sich eine Reparaturdauer von mindestens sieben Tagen ergibt, verlängert sich die laufende Garantiezeit um den Zeitraum der tatsächlichen Ausfallzeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Annahme durch einen autorisierten BERNINA Servicepartner. Die Transportkosten trägt der Käufer.
Produktregistrierung & Garantieerweiterung
Nach dem Kauf besteht die Möglichkeit, die Herstellergarantie auf insgesamt 4 Jahre zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die fristgerechte Registrierung der Maschine innerhalb von drei Monaten ab Kaufdatum.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online durch den Käufer. Die hierfür erforderlichen Informationen sowie die entsprechende Internetadresse werden bei Übergabe bzw. Auslieferung der Maschine mitgeteilt.
Die Garantieerweiterung ist eine freiwillige Zusatzleistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH und gilt für BERNINA Näh-, Stick- und Overlockmaschinen in Deutschland und Österreich.
Herstellerangaben gemäß GPSR-Anforderungen (General Product Safety Regulation)
BERNINA European Warehouse
c/o BERNINA Nähmaschinen GmbH
Ludwig-Winter-Strasse 3
D-77767 Appenweier
contact@bernina.com
Tel. +49 7805 9168119