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Bernette 68 Maker Airlock

Produktinformationen "Bernette 68 Maker Airlock"

Bernette 68 Maker Airlock mit Lufteinfädelung

  • Automatischer Lufteinfädler für bequemes Einfädeln der Greifer per Knopfdruck
  • Farbcodierte, leicht verständliche Einfädelwege
  • 2-, 3-, 4- und 5-Faden-Stichmuster möglich
  • mtc-Fadenkontrolle für perfekte Säume
  • Kniehebel inklusive für freihändiges Nähen
  • Manueller Fadenabschneider
  • Exklusives Zubehörset mit ausgewählten Nähfüßen
  • Inklusive Mini-Staubsauger
  • 4 Jahre Garantie (nach kostenloser Registrierung)

Hier gelangen Sie zu den PDFs:

Workbook 1
Workbook 2
Broschüre
Stichmuster und Einstellungen
Bedienungsanleitung

Bernette 68 Maker Airlock Banner

Für Projekte mit kreativen Overlock- und Coverstichen

Die Bernette 68 Maker bietet viele praktische Funktionen, die das Nähen erleichtern. Der automatische Lufteinfädler ermöglicht bequemes Einfädeln per Knopfdruck. Die farblich markierten Einfädelwege sorgen für einfache und sichere Bedienung. Mit vielfältigen 2- bis 5-Faden-Stichmustern bietet die Maschine zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Die mtc-Fadenkontrolle garantiert professionelle Kantenabschlüsse. Der großzügige Anschiebetisch erweitert den Arbeitsbereich, während das Freihandsystem mit Kniehebel das Nähen von langen Nähten erleichtert. Die Freiarmfunktion unterstützt das Nähen an Rundungen wie Ärmeln oder Hosenbeinen.

Bernette 68 Maker Airlock Stichvielfalt

Beeindruckende Stichvielfalt

Egal ob Jersey, Strick oder Denim – finden Sie den passenden Stich für Ihr Projekt.

  • Overlockstiche für elastische Stoffe und Reparaturen
  • Coverstiche für elegante Säume und dekorative Nähte
  • Combostiche für saubere und strapazierfähige Nähte sowie Säume
Bernette 68 Maker Airlock exklusives Zubehör

Exklusives Zubehör-Nähset

Das Zubehörset erleichtert knifflige Näharbeiten mit optimalen Führungen.

  • Führung für Overlockstiche
  • Führung für Coverstiche
  • Säumerfuß
  • Standard-Nähfuß mit durchsichtiger Sohle
  • Blindstichfuß
  • Gummiband-Nähfuß
  • Paspelfuß
  • Kräuselfuß
Bernette 68 Maker Airlock automatisches Einfädeln

Automatisches Einfädeln

Mit nur einem Knopfdruck wird der Greiferfaden automatisch eingefädelt.

Bernette 68 Maker Airlock Micro Thread Control

Micro Thread Control (mtc)

Präzise Einstellung der Fadenmenge für perfekte Nahtabschlüsse ohne Luftschlaufen.

Bernette 68 Maker Airlock Kniehebel

Kniehebel

Der Kniehebel hebt den Nähfuß per Kniedruck und hält die Hände frei zum Arbeiten.

Bernette 68 Maker Airlock Anschiebetisch

Anschiebetisch

Erweitert die Arbeitsfläche für komfortables und präzises Nähen großer Projekte.

Bernette 68 Maker Airlock Mini-Staubsauger

Mini-Staubsauger inklusive

Handlich mit starker Saugkraft zum Entfernen von Stoffresten und Fadenstücken. Inklusive verschiedenen Aufsätzen und stylischem Design passend zur Maschine.

4 Jahre Garantie Bernette

4 Jahre Garantie (nach kostenloser Registrierung)

Mit der Registrierung auf der BERNINA Homepage verlängert sich die Garantie um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.

Produktinformationen:

  • 31 Stiche
  • 2-, 3- und 4-Faden Overlockstiche
  • 3-Faden Super Stretch
  • 2- und 3-Faden Flachnaht
  • 3-Faden Rollnaht
  • 2- und 3-Faden Rollsaum
  • 3-Faden Picotstich
  • 2-Faden Kantenumschlinger
  • 2-Faden Kettenstich
  • 4- und 5-Faden Sicherheitsnaht
  • Farbcodierte Einfädelwege
  • Automatischer Lufteinfädler
  • Overlockstich-Breite 3 - 7 mm
  • Coverstich-Breite 2.8 / 5.6 mm
  • Breite der Combostiche 7.8–12.6 mm
  • Stichlänge 0.6 – 2.0 mm, Differentialtransport
  • mtc-Fadenkontrolle
  • Verstellbarer Nähfußdruck
  • 130 mm Platz rechts der Nadel
  • 1300 Stiche pro Minute
  • Manueller Fadenabschneider
  • Kniehebel
  • Freiarm
  • Zubehör im Greiferdeckel
  • 5 LED-Nählichter

Im Lieferumfang enthalten:

  • 1x Bernette 68 Maker Air
  • 1x B68 Maker Nähfußset
  • 1x Bernette Mini-Staubsauger
  • 1x Stoffauffangbehälter
  • 1x Standard Overlock/Coverstich-Combo-Nähfuß
  • 1x Coverstich-Einsatz
  • 1x Coverstich-Einsatz für Anschiebetisch
  • 1x Anschiebetisch
  • 1x Freiarm-Abdeckung
  • 1x Kniehebel
  • 1x Spulenständer mit Nadelkissen
  • 1x Dekorative Fadenführung
  • 1x Messerabdeckung
  • 1x BERNINA CS Lock Werkzeug
  • 1x BERNINA Nadelset
  • 1x BERNINA Pinzette

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Garantieinformationen für BERNINA Bernette Näh- und Stickmaschinen

Nähwelt Flach-Garantie-Information


Als fachkundiger Ansprechpartner stehen wir Ihnen nicht nur für den technischen Service, sondern gerade im Garantie- und Gewährleistungsfall zur Seite.
Bei Fragen bezüglich Ihrer Maschine erhalten Sie eine fachkundige Beratung. Wir managen für Sie die korrekte Abwicklung von Kundendienst - und Reparaturaufträgen, sowie eine professionelle Ausführung technischer Arbeiten - auch ohne Garantiefall.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Um eine Geltendmachung der Nähwelt Flach-Garantie zu erhalten, sollte Sie das Produkt nach vorhergehender Absprache überbringen oder einschicken. Auch der Kaufbeleg ist hierfür erforderlich.
Sollten Sie beim organisatorischen Ablauf des Transportes/Versand Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Verfügung.
Sämtliche Anrechte aus gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Herstellergarantien sind uneingeschränkt gültig, gegebenenfalls bietet die Garantie zusätzliche Leistungen.

Garantieausschluß

Auf die Erstausstattung die Sie mit Ihrer Maschine erhalten (wie z.B. Nadeln, Spulen, Spulenkapsel, Stichplatten, Einfädler, Messer, Werkzeuge, Fadenablaufscheiben, Fadenabschneider usw.) können wir leider keine Garantie übernehmen, hierfür bitten wir um Verständnis. Ebenfalls entfällt der Garantieanspruch, bei eigenverschuldeten Schäden, Fehlbedienung, mangelhafte Pflege, unautorisierten technischen Eingriffen oder dem Einsatz von nicht originalen Zubehörteilen.

Folgende Richtlinien gelten bei Gebrauchtmaschinen:

  • Erwirbt ein Käufer zum privaten Eigengebrauch ein Produkt, erhält er die Nähwelt Flach-Garantie. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Erhalt des Produktes.

  • Bei Produkten zur gewerblichen Nutzung, gelten 6 Monate.

  • Fallen innerhalb der Garantiezeit Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile an, werden diese von uns übernommen.

  • Ersatzteile, die ausgetauscht wurden gehen in unseren Besitz über.

Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt:


  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

  • Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für den Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

Garantiebedingungen – BERNINA

Die Firma BERNINA Nähmaschinen GmbH übernimmt ab dem Datum der Berechnung an den Endabnehmer für die verkauften Maschinen eine vertragliche Garantie von 2 Jahren gegen jegliche Fehler oder Ausfälle, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen. Die Garantie erstreckt sich weder auf den Verschleiß noch auf Schäden oder Mängel, die durch den nicht mit der Anleitung und den Wartungshinweisen übereinstimmenden Gebrauch verursacht werden, insbesondere aufgrund der Unerfahrenheit der Benutzer oder böswilliger Handlungen.

Die Garantie erlischt, wenn an dem Produkt durch den Kunden Änderungen vorgenommen werden oder wenn Originalzubehör durch andere als Original-Ersatzteile ersetzt wird. Die Garantie gilt nicht für die Reparatur von Schäden, die auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind (z.B. Schlageinwirkung, Unfall, Stromschwankungen).

Die Garantieleistung wird nur dann erbracht, wenn das Gerät gemeinsam mit der Kaufrechnung an den Kaufort oder an einen für den Wohnsitz des Garantieberechtigten zuständigen von BERNINA Nähmaschinen GmbH autorisierten Händler zurückgeschickt wird.

Diese Teile- und Arbeitszeitgarantie erstreckt sich auf die identische oder vergleichbare Ersetzung der von den autorisierten Personen als fehlerhaft anerkannten Geräte oder Teile.


BERNINA Nähmaschinen GmbH verpflichtet sich, Ihre laufende Garantie um die Ausfalldauer Ihres Geräts zu verlängern, falls diese Dauer mindestens 7 Tage beträgt. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Annahme des Geräts durch den nächstgelegenen autorisierten Reparaturdienst oder durch den für den Wohnsitz des Kunden zuständigen BERNINA Händler. Die Transportkosten der Geräte gehen zu Lasten des Käufers, und zwar auch falls die Reparaturen aufgrund ihres Ausmaßes am Firmensitz von BERNINA Nähmaschinen GmbH vorgenommen werden müssen.

Produktregistrierung & Garantieverlängerung

Mit der Registrierung und dem damit verbundenen Ausfüllen des Fragenkatalogs auf der BERNINA Homepage erhalten Sie eine Garantieverlängerung von 2 Jahren auf eine Garantiedauer von insgesamt 4 Jahren!

Die Garantie kann nur innerhalb von 3 Monaten ab dem Kaufdatum verlängert werden und ist gültig in Deutschland und Österreich. Die Garantieverlängerung ist eine freiwillige Leistung der BERNINA Nähmaschinen GmbH.

Eine Garantieverlängerung ist nur für BERNINA und Bernette Näh-, Stick- und Overlock-Maschinen möglich. Für Softwareprodukte ist eine Produktregistrierung ohne Garantieverlängerung ebenfalls möglich.

Produktvideos:

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